Mietrecht


Wir vertreten gleichermaßen Vermieter wie Mieter.

Das Mietrecht ist eines der sich am häufigsten wandelnden Rechtsgebiete Deutschlands. Die Interessen auf beiden Seiten des Mietvertrags sind meist sehr unterschiedlich und bedürfen in vielen Fällen eines gesetzlichen Ausgleichs.

Unsere Kanzlei ist an dieser Schnittstelle für Sie tätig. Unabhängig ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum, ein Gewerbemietverhältnis oder eine Pacht handelt.

Wir beraten Sie vor Abschluss eines Mietvertrags ausführlich. Wir zeigen Ihnen Chancen aber auch mögliche Risiken auf. Gerade hierbei gilt zu bedenken, dass der erfolgreiche Vertragsschluss den Grundstein für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses legt.

Gerne erstellen wir Ihnen auch entsprechende Mietverträge. Diese werden dann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Insbesondere im Gewerberaummietrecht ist eine exakte Individualisierung des Vertrags notwendig um nicht im späteren Verlauf nicht unangenehme überraschungen zu erleben. Aber auch der Vertrag über Wohnraum muss sorgfältig erstellt werden um Streitigkeiten zwischen den Mietparteien während und nach Beendigung des Mietverhältnisses möglichst zu unterbinden und Klarheit zu schaffen.

Während des laufenden Mietverhältnisses stehen wir Ihnen gerne zur Seiten wenn es beispielsweise um Betriebskosten oder Schönheitsreparaturen geht. Die Rechtsprechung gerade zu diesen Themen ist unübersichtlich und für einen Laien kaum mehr zu überblicken.

Ein ebenso kompliziertes Thema ist die Mieterhöhung. Auch hier liegen viele Fallstricke aus auf die wir Sie hinweisen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten für Sie finden.

In gleicher Weise vertreten wir Sie bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Auch hier sollten Sorgfalt und eine umfassende Erörterung der Sachlage der Beginn einer Vertretung sein. Nur so kann eine rechtswirksame Beendigung herbeigeführt werden.